Stand: 08.03.2023
haut[nah]
Schmidt Sauer Behrens GbR
Rathausstraße 66
65203 Wiesbaden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schmidt Sauer Behrens GbR
Vorbemerkung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Details der Beauftragung zwischen hautnah | Schmidt Sauer Behrens GbR (nachfolgend: hautnah) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend: Kunde). Vertragsbestandteil ist neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch das Angebot und alle weiteren benannten Anlagen und Dokumente. hautnah ist eine auf Live- & Videoproduktion spezialisierte Agentur. Die Details der Beauftragung ergeben sich aus demjeweiligen Angebot, das Bestandteil des Vertrages ist.
§ 1 Angebot
Die vereinbarten Anforderungen und der Umfang des Projektes richten sich nach dem konkreten Angebot, welches dem Vertrag beiliegt. Entsprechend dem im Angebot definierten Auftrag findet die Produktion statt. Bei Annahme des Angebots (eine bestimmte Form ist grundsätzlich nicht vorgegeben) ist der Kunde dazu verpflichtet, 30% der vereinbarten Vergütung bis 3 Wochen vor Produktionsbeginn an hautnah zu zahlen. Dies dient der Abdeckung von in der Vorproduktion entstandenen Kosten. (z.B. Anfahrtkosten, Equipmentmiete, etc.). Ist der Vertragsschluss weniger als 3 Wochen vor Produktionsbeginn zustande gekommen, wir deine individuelle Frist durch hautnah gesetzt.
§ 2 Spesen, Reisekosten, Unterkünfte (falls im Angebot nicht berechnet)
Neben der durch das in § 1 in Bezug genommene Angebot hat der Auftraggeber hautnah bis zu einer Höhe von 1.000 Euro die nachgewiesenen Auslagen bzw. Spesen zu ersetzen. Bei einer Anreise mit dem PKW gilt die Kilometerpauschale von 0,65€ pro Kilometer.
§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden
Je nach vertraglicher Vereinbarung bestehen Mitwirkungspflichten des Kunden. Darunter fallen die Teilnahme an regelmäßigen Meetings oder Updates (falls vereinbart), sowie die Bereitstellung von Materialien und Informationen. Mitwirkungspflichten des Kunden sind Hauptleistungspflichten. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann hautnah daher vereinbarte Termine und Fristen nicht einhalten, so verlängern sich die Termine und Fristen mindestens um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist.
§ 4 Haftung für Inhalte
(1) Inhalte, Aussagen und Informationen, die der Kunde für das Projekt liefert, werden von hautnah nicht auf rechtliche Unbedenklichkeit überprüft. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass alle von ihm gelieferten Inhalte, Aussagen und Informationen rechtlich beanstandungsfrei sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine markenrechtliche, urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Im Zweifel sollte der Kunde rechtlichenRat einholen.
(2) Die Haftbarkeit einzelner Mitarbeiter von hautnah beschränkt sich auf direkte Schäden. hautnah haftet nicht für indirekte Schäden, insbesondere dem Verlust von Profit oder Daten. Dies gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für solche Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren.
§ 5 Mehraufwand
Die im Angebot festgelegten Kosten decken nur den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab. Mehrleistungen, die der Kunde fordert, kann hautnah zu den branchenüblichen Stundensätzen (ca. 85€) abrechnen. hautnah wird den Kunden zuvor darauf hinweisen, wenn der Kunde Leistungen fordert, die nicht von dem Vertrag abgedeckt sind, bzw. gesonderte Kosten entstehen. Die Information kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Insbesondere gilt dies für Korrekturschleifen.
Pro Video bietet hautnah eine Korrekturschleife in angemessenem Rahmen an. Etwaige Änderungen müssen bis spätestens 2 Wochen nach Abgabe des Projekts in Anspruch genommen werden, andernfalls verfällt das Angebot.
§ 6 Ausfallsentschädigung
(1) Wird der Projektumfang vom Kunden nach Auftragserteilung eingeschränkt oder gar abgesagt, so behält sich hautnah eine Entschädigung in folgendem Rahmen vor:
-100%: Bereits erbrachte Leistungen und dadurch bereits entstandene Kosten, sowie Ausfallkosten(z.B. Preproduktion, Konzeption, Equipmentverleih)
-70%: Postproduktionstage
(2) Covid-19-Pandemie
Wird der Projektumfang vom Kunden nach Auftragserteilung durch die Pandemie (z.B. Erkrankung von Teilnehmern, Behördliche Maßnahmen, o.Ä.) eingeschränkt oder abgesagt, so behält sich hautnah eine Entschädigung in folgendem Rahmen vor:
-100%: Bereits erbrachte Leistungen und dadurch bereits entstandene Kosten, sowie Ausfallkosten(z.B. Preproduktion, Konzeption, Equipmentverleih, o.Ä.)
- 40%: Produktionstage
§ 7 Änderungen des Vertragsgegenstandes
Der Kunde ist berechtigt, bis zur Abnahme zumutbare Änderungen zu verlangen. hautnah wird solche Änderungen zu den Konditionen und innerhalb solcher Fristen realisieren, die den in diesem Vertrag kalkulierten Konditionen entsprechen. Die vereinbarten Fristen verlängern sich zugunsten von hautnah in entsprechendem Umfang, wenn die vereinbarte Änderung Verzögerungen verursacht, die nicht anders abgefangen werden können.
§ 8 Termine und Fristen
Verbindliche Termine und Fristen sind nur gültig, wenn diese im Angebot oder in einem dafür ausgewiesenen Dokument benannt sind. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Termine und Fristen.
§ 9 Abnahme
Mit Abschluss der Produktionsphase ist der Kunde verpflichtet, das Projekt im Sinne der werkvertraglichen Regelungen abzunehmen. Der Kunde darf die Abnahme nicht unbillig verweigern.
§ 10 Zahlung
(1) Wenn sich die Fertigstellung des Projektes um mehr als 2 Wochen vom ursprünglich genannten Fertigstellungsdatum aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verzögert (siehe§ 4), so darf hautnah die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Leistungen berechnen.
(2) Der Kunde hat die Zahlungen gemäß der in der der Rechnung genannten Termine vorzunehmen.
(3) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer, soweit nicht anders deklariert.
(4) hautnah behält sich das Recht vor, vereinbarte Anzahlungen in Rechnung zu stellen.
§ 11 Vertraulichkeit, Speicherung der Daten
(1) hautnah verpflichtet sich, über alle Informationen, die der Kunde hautnah im Rahmen dieses Vertrages zugänglich macht, Stillschweigen zu bewahren
(2) Die vom Kunden bereitgestellten und über den Verlauf anfallenden projektbezogenen Daten werden auf einer unternehmenseigenen OneDrive Cloud gespeichert und gesichert. Freigaben auf die Inhalte werden per Link an den Kunden gesendet. Sollte der Kunde eine Speicherung spezieller Datenexplizit nicht auf der OneDrive Cloud wünschen, so ist dies im Vorraus schriftlich mitzuteilen
§ 12 Nennung des Projekts und des Kunden als Referenz
(1) DerKunde räumt hautnah das Recht ein, Namen, Marken und Logos des Kunden
(nachfolgend„Zeichen“ genannt) als Referenzen zu nutzen. Zu den Zeichen gehört auch das
finalisierte und vom Kunden akzeptierte Projekt
(2) hautnah ist berechtigt, die Zeichen zu Werbe- und Präsentationszwecken zu nutzen.
Insbesonderedarf hautnah die Zeichen zu Werbe- und Präsentationszwecken auf der
Websitevon hautnah, auf anderen Websiten, Social Media, in Prospekten, Flyern,Zeitungen,
Zeitschriften,auf Messen und auf Veranstaltungen jeder Art nutzen
(3) Der Kunde räumt hautnah das Recht ein, das Projekt in einem öffentlichen Portfolio zu
präsentieren. Der Kunde kann sich jedoch vorbehalten, für einen begrenzten und schriftlich
vereinbarten Zeitraum spezifische Informationen und eine offizielle Präsentation des
Projektsseitens hautnah zurückzuhalten. In diesem Falle soll der Kunde aktiv daran
mitwirken, hautnah zu ermöglichen, einen akzeptablen öffentlichen Einblick zu
Werbezwecken für hautnah in das Projekt geben zu können
(4) DerKunde räumt hautnah dieses Recht unentgeltlich ein
(5) Der Kunde kann die Rechteeinräumung jederzeit schriftlich widerrufen, sofern er ein
berechtigtes Interesse geltend macht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei
Insolvenz, Geschäftsaufgabe, Liquidation, Geschäftsveräußerung oder sofern ein Dritter
einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Zeichen geltend
macht
(6) Die Nutzung der Zeichen kann bei entsprechender Vereinbarung oder grundsätzlich
darüber hinaus auch unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen nach den gesetzlichen
Bestimmungen erfolgen
(7) Darüber hinaus gelten die vorangehenden Absätze (1)-(6) auch für zukünftige
Zusammenschlüsse, in denen die Gesellschafter von hautnah beteiligt sind.
§ 13 Rechteeinräumung
(1) Der Kunde erhält neben hautnah das exklusive und lizenzfreie Recht, das Projektresultat
für kommerzielle und werbliche Zwecke überall auf der Welt (falls nicht anders im Angebot
definiert), auch in angepasster Form, zu nutzen und an Unternehmen innerhalb der eigenen
Unternehmensgruppe weiterzugeben
(2) Diese Rechtseinräumung ist aufschiebend bedingt und wird gem. § 158 Abs. 1 BGB erst
wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütungszahlung vollständig geleistet hat.
hautnah kann eine Verwendung des Projekts durch eine schriftliche Bestätigung auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragrafen
findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt
(3) hautnah kann die Nutzungsrechte widerrufen, wenn der Kunde mit der Bezahlung der fälligen Vergütung trotz Mahnung und Nachfristsetzung länger als zwei Monate in Verzug bleibt.
(4) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Rohdateien der Produktion. hautnah ist nach
Abgabedes Projektes nicht verpflichtet, das Rohmaterial zu archivieren
(5) hautnah darf das Projekt oder die Rohdaten zur Weiterverarbeitung an Dritte
weitergeben
§ 14 Einholen von Bildrechten
Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Projektes, eventuelle Teilnehmer, Mitarbeiter
oder betroffene Personen über die Aufnahme und Verwendung von Bild- sowie Tonmaterial
zu informieren und schriftlich deren Einverständnis einholen. Der Kunde muss den
abgebildeten Personen die Möglichkeit einräumen, diese Erlaubnis nicht zu erteilen und
muss hautnah im Falle einer Verweigerung darüber informieren.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses
Vertragesbedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird
dadurchdie Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen
Bestimmunggilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck
unterwirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt
im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke